Innergemeinschaftliche Lieferungen

Die DEUTSCHE Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung regelt mit §17 a die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Nur wenn die strengen formalen Erfordernisse der Verordnung erfüllt sind, liegt für das deutsche Unternehmen eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung vor.

Gelangensbestätigung

Die Neuerung in der deutschen Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist die Gelangensbestätigung, mit der der österreichische Erwerber dem deutschen Lieferer bestätigen kann, dass er die vertragsgegenständliche Ware auch erhalten hat.

Gerne bieten wir unseren Österreichischen Gewerbekunden nach Registrierung und bekanntgabe der Österreichischen USt-ID eine innergemeinschaftliche Lieferung an, d.h. wir stellen Ihnen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.

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